Der Gegenvorschlag des Nationalrats und der Rechtskommission Ständerat (RK-S) verfolgt dieselbe Zielsetzung wie die Volksinitiative, aber mit einem pragmatischen, fokussierten Ansatz. Zusätzlich wurde im November 2019 – auf Anregung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter – von einer Minderheit der RK-S ein substanzschwacher Gegenvorschlag eingereicht, welcher primär auf Berichterstattung und nur punktuell auf Sorgfaltspflichten setzt und zudem keine wirksamen Sanktionen enthält. Die Initianten haben bekannt gegeben bei Annahme des Mehrheitsvorschlags die Initiative zurückzuziehen, schliessen dasselbe für den Minderheitsantrag hingegen aus.
Eine tabellarische Übersicht «Gegenvorschlag und Volksinitiative im Vergleich» können Sie hier runterladen.