Eine Übersicht der Entscheide seit Einreichen der Initiative im Oktober 2016 können Sie hier runterladen.
Mit 98 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen (Nationalrat) und 29 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) verabschiedet das Parlament den schwachen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der Unternehmen zu Berichterstattungs- und zusätzlich Sorgfaltprüfungspflichten in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmineralien verpflichtet.
Die Konzernverantwortungsinitiative wird mit 109 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 30 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.
Der Ständerat bestätigt seinen eigenen Gegenvorschlag mit 28 zu 14 Stimmen und 2 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun in die Schlussabstimmungen. Der Gegenvorschlag bringt keine neuen Haftungsregelungen, aber eine Berichterstattungspflicht und eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Die Initianten und Initiantinnen sprechen von einem "Alibi-Gegenvorschlag".
Dem Antrag der Einigungskonferenz, dem ständerätlichen Gegenvorschlag zu unterstützen, folgt der Nationalrat mit 99 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Der Ständerat debattiert zum Start der Sommersession ein letztes Mal und entschied mit 28 zu 17 Stimmen, bei seinem indirekten Gegenvorschlag zu bleiben, der keine Haftungsregeln, sondern nur eine Berichterstattungspflicht vorsieht.
In der drittten Sessionswoche wäre die letzte Differenzbereinigung im Ständerat sowie allenfalls eine Einigungskonferenz zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative vorgesehen gewesen. Auch die Schlussabstimmung über die Initiative selber konnte nicht stattfinden. Zurzeit ist unklar, ob die Behandlungsfrist der Initiative stillsteht oder verlängert wird und damit das Parlament die Geschäfte zu einem späteren Zeitpunkt erneut berät oder ob die Initiative direkt zur Abstimmung kommt.
Der Nationalrat ist bei seiner Position geblieben, dass Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften sollen. Mit 97 zu 92 unterstützt er am 11. März 2020 zum vierten Mal seinen indirekten Gegenvorschlag. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Ständerat. Bleibt dieser ebenfalls bei seiner Version für den indirekten Gegenvorschlag, muss sich eine Einigungskonferenz sich an die Arbeit machen.
Der Ständerat und der Nationalrat sind sich weiterhin nicht einig, wie weit der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative gehen soll. Der Ständerat hat mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Konzept ohne zusätzliche Haftungsregeln festgehalten (sda).
Der Ständerat ist in der Wintersession 2019 auf den indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (16.077, Entwurf 2) eingetreten und hat ein neues Konzept für einen indirekten Gegenentwurf verabschiedet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich nun im Rahmen der Differenzbereinigung mit 14 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür ausgesprochen, am indirekten Gegenentwurf des Nationalrates festzuhalten und hat diesen überarbeitet.
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Entwurf des Nationalrates besser geeignet ist, klare Vorgaben und Rechtssicherheit für die von der Konzernverantwortungsinitiative aufgegriffene Problematik anzubieten.
Der Ständerat will nicht, dass Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften. Er hat sich am Mittwoch für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ohne Haftung ausgesprochen. Die Haftung ist der Kern der Volksinitiative. Im Ständerat standen zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Diskussion: eine mit eingeschränkten und eine ohne Haftungsregeln. Die Erste hatte der Nationalrat beschlossen, die Zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der Ständerat entschied sich mit 25 zu 13 Stimmen für die Zweite. Die Mehrheit befand, die schärfere Variante würden dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.
Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen am von der Kommission überarbeiteten indirekten Gegenentwurf des Nationalrates festgehalten. Sie weist darauf hin, dass die Kommission die Version des Nationalrates an vielen Sitzungen verfeinert, verbessert und konkretisiert habe. So hat sie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen, die sich aus der im indirekten Gegenentwurf des Nationalrates vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ergeben, in den Entwurf eingebaut. Sie vertritt die Auffassung, dass das vom Bundesrat in Spiel gebrachte neue Konzept für einen indirekten Gegenentwurf (Minderheit Rieder) die Voraussetzungen für einen Rückzug der Initiative bei Weitem nicht erfülle und hält ihrerseits daran fest, dass der indirekte Gegenentwurf zum Rückzug der Initiative führen soll.
Ruedi Noser, Ständerat (FDP, ZH) stellt den Ordnungsantrag, nicht auf das Geschäft (16.077 Entwurf 2) einzutreten, «damit die RK-S die Gelegenheit erhält, das Geschäft im Lichte des angekündigten bundesrätlichen Vorschlags nochmals zu beraten.» Der Antrag von Ständerat Noser wurde mit 24:20 Stimmen mit 1 Enthaltung angenommen.
Die Kommission unterstützt mit 8 zu 5 Stimmen einen Gegenentwurf, der eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht.Mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit sollen Streitigkeiten aus Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen, die sich aus der im indirekten Gegenentwurf vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ergeben, beigelegt werden. Die Kommission schlägt den Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als zuständige Sonderschlichtungsbehörde vor. Die Kommission hat dieses neue Schlichtungsverfahren eingeführt, um den Zugang zu den Gerichten einzuschränken und somit eine Zunahme der Gerichtsverfahren zu verhindern.
Nachdem der Ständerat am 12. März 2019 auf den indirekten Gegenentwurf (16.077, Entwurf 2) zur Konzernverantwortungsinitiative (17.060) nicht eingetreten ist, hat der Nationalrat am 13. Juni 2019 entschieden, am Eintreten festzuhalten. Die Kommission folgt nun mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat damit zum zweiten Mal, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Schweizer Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland gerade stehen. Das will der Nationalrat. Er hat sich mit 109 zu 69 Stimmen bei 7 Enthaltungen für einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen, die Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln fordert. Dagegen stellten sich die Mehrheit der SVP- und der FDP-Fraktion. Nun ist wieder der Ständerat am Zug, der einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte.
Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession auf den indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (16.077, Entwurf 2) nicht eingetreten ist, hat die Rechtskommission des Nationalrats mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, am Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf festzuhalten. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat beantragen, dem Ständerat zu folgen und auf den Entwurf nicht einzutreten.
Der Nationalrat beschliesst die Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr, d. h. bis zum 10. April 2020,
Der Ständerats tritt mit 22 zu 20 Stimmen nicht ein auf den indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (16.077, Entwurf 2). Der Ständerat beschliesst eine Fristverlängerung von einem Jahr für die Behandlung der Volksinitiative.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung des vom Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 2) verabschiedeten indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative abgeschlossen und diesen in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Entwurf des Nationalrates wurde an verschiedenen Stellen redaktionell angepasst. Die inhaltlich wichtigste Differenz zum Entwurf des Nationalrates hat die Kommission mit der Einführung einer Subsidiaritätsregelung geschaffen. Die Kläger sollen soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaft vorgehen, welche die Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzung begangen hat.
Der Nationalrat hat am 14. Juni 2018 im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 2) einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative beschlossen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist nun mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diesen indirekten Gegenentwurf eingetreten.
Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, für die Weiterführung der Arbeiten am indirekten Gegenentwurf eine Subkommission einzusetzen. Diese soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den vom Nationalrat verabschiedeten Text unter Berücksichtigung der am 21. August 2018 von der Kommission durchgeführten Anhörungen prüfen und der Plenarkommission im ersten Quartal 2019 Bericht erstatten.
Es wurde im Anschluss der Anhörung kein Entscheid der Kommissionsmitglieder getroffen, ob auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten werden wird oder nicht. Diese Entscheid ist in der nächsten Sitzung vom 15. Oktober zu erwarten.
Im Auftrag der Kommission hat Nationalrat Hans-Ueli Vogt die Anträge der Kommission für einen indirekten Gegenentwurf in einem Bericht schriftlich erläutert. Die Kommission hat diesen erläuternden Bericht zuhanden des Nationalrates genehmigt und verabschiedet.
Die Rechtskommission des Nationalrats schliesst die Beratung der einzelnen Bestimmungen des Gegenentwurfs ab. Sie entscheidet, im Zusammenhang mit der Haftung von Muttergesellschaften für das Fehlverhalten von kontrollierten Gesellschaften, ausdrücklich festzuhalten, dass eine Haftung für das Verhalten von Lieferanten ausgeschlossen ist. Der indirekte Gegenentwurf wird von der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit möchte auf einen indirekten Gegenentwurf gänzlich verzichten und beantragt ihrem Rat, die entsprechenden Bestimmungen wieder aus der Aktienrechtsvorlage zu streichen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077) aus. Damit möchte die Kommission den Weg für den Rückzug der Volksinitiative ebnen.
Die Kommission entscheidet, die Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative (17.060) «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» im Rahmen der Aktienrechtsrevision weiter zu verfolgen und an ihrer nächsten Sitzung vertieft zu prüfen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfs im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077) geprüft und weiter verfolgt werden sollte. Die Kommission spricht sich mit 10 zu 1 Stimmen dafür aus, die Beschlüsse ihrer Schwesterkommission zur Aktienrechtsrevision abzuwarten, bevor sie über die Kommissionsinitiative und die Abstimmungsempfehlung zur Konzernverantwortungsinitiative Beschluss fassen wird.
Der Vorschlag wird mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission hat mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Kommissionsinitiative (17.498) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative 17.060 «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» zugestimmt.
Für den Bundesrat ist klar, dass Schweizer Unternehmen auch bei Aktivitäten im Ausland ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes wahrnehmen müssen. Der Bundesrat anerkennt damit im Kern die Anliegen der Volksinitiative . Die Initiative geht ihm aber zu weit, insbesondere in haftungsrechtlichen Fragen. Stattdessen setzt der Bundesrat auf ein international abgestimmtes Vorgehen und auf bereits existierende Instrumente, namentlich auf die erst kürzlich beschlossenen Aktionspläne. Er beantragt dem Parlament deshalb, die Initiative ohne Gegenentwurf und ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen (Botschaft des Bundesrats).
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist am 10. Oktober 2016 eingereicht worden und mit 120 418 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Über das Ergebnis dieser Prüfung sollen sie Bericht erstatten. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, so soll es für den Schaden aufkommen, auch wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft im Ausland verursacht worden ist.